Referat für

Ausländische Studierende

Das Referat für ausländische Studierende bietet eine umfassende Beratung in unterschiedlichen Sprachen sowie eine Unterstützung vor und nach der Einreise nach Innsbruck an. Aufenthaltsbewilligung, Inskription, Job und Stipendium – Wir helfen dir bei all’ deinen Fragen und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite!

Fragen? Wir helfen!

Wir im Referat für ausländische Studierende sind eine Gruppe von internationalen wie einheimischen Studierenden und sehen uns als eine Anlaufstelle speziell für ausländische Studierende in Innsbruck. Wir bieten Beratung und Informationen zu den Themen Aufnahmevoraussetzungen zur Anmeldung zum Studium an der Universität Innsbruck, Studienbeitrag, Studienmöglichkeiten, Stipendienmöglichkeiten für nicht EU- bzw. EWR-Studierende, Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigungsbewilligung für ausländischen Studierende, Deutschkurse, und allgemeine Beratung zum Leben als Studierender. Hier findest du relevante Dokumente und Broschüren.

Auch kulturell bist du bei uns in guten Händen: jedes Semester organisieren wir in Kooperation mit dem Referat für Internationales und dem ESN-Team unter dem Motto „Non-Stop-Culture“ diverse Veranstaltungen und Reisen nach Venedig und Verona, damit du neue Freunde kennen lernst und dich möglichst schnell in das Studierendenleben einlebst.

Genaue Infos zu Veranstaltungen und zu spontanen Aktionen findest du in unserem Newsletter oder direkt bei uns im Referat.

Deine
Ansprech-
personen

E-Mail: Auslaenderreferat-oeh@uibk.ac.at
Telefon: +43 512 507-35560
Adresse: Josef-Hirn Straße 7, 2. Stock

Beratungszeiten – Vorlesungszeit:
Gerne beraten wir euch per Mail oder auch persönlich nach Terminanfrage!

Tobias Wucherer

  • Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen an unser Referat.

  • Bereits bei der Antragstellung müssen Studienbewerber/innen die Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 nachweisen können. Diese Regelung gilt für alle Bachelor- und Diplomstudien sowie für die meisten Master-/Doktorats-/PhD-Studien mit Deutsch als Unterrichtssprache. Für die Zulassung zu ordentlichen Studien ist die bestandene Deutschsprachprüfung auf dem Niveau B2 erforderlich.

  • Yes, there are 17 Master´s programmes in English and 19 PhD/doctoral programmes with classes in both languages.

  • Bürger/innen aus den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und benötigen keine arbeitsmarktbehördliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme. Drittstaatsangehörige dürfen grundsätzlich bis zu maximal 20 Wochenstunden arbeiten, jedoch unter Erfüllung einiger Voraussetzungen. Wenn du mehr als 20 Wochenstunden arbeiten möchtest, so sind hier einige Punkte zu beachten.

  • Grundsätzlich ja. Hier sind jedoch sehr viele Besonderheiten zu beachten. Wende Dich bitte an uns oder direkt an die Stipendienstelle, um detaillierte Antworten zu bekommen.

  • Zwei Mal pro Jahr organisieren wir Reisen nach Verona oder Venedig und zum Salzburger Christkindlmarkt. Ausländische Studierende haben eine gute Gelegenheit mit österreichischen Studentinnen interessante Destinationen zusammen zu entdecken und dabei einander kennenzulernen.

  • Bei Fragen wegen der Sozialversicherung, des Aufenthaltsrechts oder des Mietrechts wende Dich bitte umgehend an uns oder an unsere Rechtsberatung.

Es gibt noch viele weitere Angebote für dich

    Wir sind für dich da!
    Du hast Fragen oder generelle Anliegen. Wir sind gerne für dich da und freuen uns über deine Nachricht!

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