Internes Referat

Bildungspolitik

Das Bildungspolitische Referat setzt sich für die Verbesserung des Studienrechts für uns Studierende ein und ist für dich da, wenn du Fragen zum rechtlichen Rahmen deines Studiums hast.

Verordnungen, Vorschriften und Gesetze

Das BiPol-Referat hat die Aufgabe, sich mit bildungspolitischen Themen auseinanderzusetzen, die das Studierendenleben betreffen. Es informiert die Universitätsvertretung, andere Referate und natürlich die Studentinnen und Studenten über die potentiellen Folgen von Gesetzesänderungen, Verordnungen und anderen Vorschriften auf Universitätsebene. Zusätzlich verfasst es Stellungnahmen im Auftrag der ÖH, die sich mit neuen Gesetzesentwürfen befassen und dient zur Beratung der Studentinnen und Studenten bei rechtlichen Fragen.

Des Weiteren befasst sich das BiPol-Referat mit gesellschaftspolitischen Problemen an der Universität (zusammen mit den anderen Fachreferaten) und erstellt Konzepte für ein verbessertes Studienklima, vor allem im Bereich der Studien und der Strukturierungen der Universität.

Deine
Ansprech-
person

E-Mail: BiPol-oeh@uibk.ac.at
Telefon: +43 512 507-35600
Adresse: Josef-Hirn Straße 7, 2. Stock
Beratungszeiten – Vorlesungszeit:
Gerne beraten wir euch per Mail oder auch persönlich nach Terminanfrage!
Lino Mathoi
Andreas Strobl

FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen

UG Novell


    • Seit WS 22/23 müssen in jedem (neu oder wieder) aufgenommenen Bachelor- oder Diplomstudium min. 16 ECTS innerhalb der ersten vier Semestern absolviert werden. Bei Nichterbringung der Mindeststudienleistung erlöscht die Zulassung zum jeweiligen Studium und kann erst nach vier Semestern wieder erfolgen.
  • Alle STEOP-Prüfungen müssen positiv absolviert werden, damit du dein Studium weiter fortsetzten kannst. Im Curriculum kann vorgesehen werden, dass ohne absolvierte STEOP bis zu 22 ECTS vorgezogen werden können.

  • Möchtest du dir anderswo erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen, liegt die Beweislast nun bei der Universität. Sprich sie muss belegen, warum die Studienleistungen NICHT anerkannt werden – dabei wird nun auf die wesentlichen Lernergebnisse abgestellt.

  • Die Anerkennung von vor Studienzulassung absolvierten Lehrveranstaltungen oder Prüfungen kann nun nur mehr bis spätestens Ende des zweiten Semesters beantragt werden. Danach ist das für das betreffende Studium nicht mehr möglich.

  • Seit dem WiSe 22/23 gibt es keine Nachfrist mehr bezüglich der Zahlung des ÖH-Beitrages, der Fortsetzungsmeldung (31.10. WiSe; 31.03. SoSe) und der Zulassungsfrist zum Studium (05.09. WiSe; 05.02. SoSe).

Prüfungen


    • Vorlesungs- und Fachprüfungen
      • Es müssen (bei semestralen LV) mindestens drei Prüfungstermine pro Semester angeboten werden. Grundsätzlich jeweils zu Beginn, Mitte und Ende des Semesters. Ebenso können Prüfungen während der LV-freien Zeit angesetzt werden.

     

    • STEOP
      • Es müssen mindestens zwei Prüfungstermine pro Semester zur Verfügung gestellt werden.

     

    • Prüfungsabmeldung
      • Du musst dich spätestens drei Tage vor der Prüfung abmelden. Anderenfalls und wenn kein wichtiger Grund vorliegt, wirst du für den nächsten Termin gesperrt.
    • Reguläre LV
      • Du hast 5 Antritte. Handelt es sich um die letzte Prüfung im Studium, steht dir laut Härtefallantrag ein weiterer (sechster) zu.

     

    • Schulpraktika (Lehramt)
      • 2 Prüfungsantritte, bei der letzten Prüfung ebenfalls 3 Antritte und einen weiteren, wenn Versäumnis ohne eigenes Verschulden vorliegt
    • Was passiert, wenn ich zu einem Prüfungsantritt nicht erscheine?
      • Du wirst für den nächsten Prüfungstermin gesperrt. Ausnahmen gibt es für wichtige Gründe, wenn z.B. auch die Abmeldung durch Verhinderung nicht möglich war.

     

    • Technische Probleme während der Prüfung.
      • Wenn während der Prüfung technische Probleme ohne dein Eigenverschulden auftreten, ist die Prüfung vollends abzubrechen und der Prüfungsantritt darf nicht angerechnet werden.

     

    • Freiwillige Prüfungswiederholung
      • Du kannst eine positiv beurteilte Prüfung einmalig innerhalb von 12 Monaten wiederholen, längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes/ Abschluss des betreffenden Studiums.

     

    • Kommissionelle Prüfung
      • Nach der dritten negativ absolvierten Prüfung erfolgt eine kommissionelle Prüfung. Der Termin und die PrüferiInnen müssen dir min. zwei Wochen vor der Prüfung von der Universität mitgeteilt werden. Hinsichtlich der zweiten und dritten Prüfer:innen kannst du Wünsche äußern. Ggf. werden Formulare vom Prüfungsreferat zur Verfügung gestellt.

Allgemeines


  • Die Uni MUSS gewährleisten, dass du dein Studium in Regelstudienzeit absolvieren kannst. Würde sich deine Studienzeit ohne das jeweilige Seminar verlängern, hast du in der Regel ein Anrecht auf den Seminarplatz.

  • Du hast das Recht, dir deine Prüfungsunterlagen nach der abgelegten Prüfung im Zeitraum von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung anzusehen. Es dürfen auch Kopien/Fotos angefertigt werden, mit Ausnahme von Multiple-Choice-Fragen.

  • Der Antrag auf Aufhebung der Prüfung aufgrund schweren Mangels wurde auf vier Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung verlängert. Der Antrag ist innerhalb dieser Zeit beim Universitätsstudienleiter einzubringen und der schwere Mangel glaubhaft zu machen.

    Wir sind für dich da!
    Du hast Fragen oder generelle Anliegen. Wir sind gerne für dich da und freuen uns über deine Nachricht!

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