ÖH-Wahlergebnis 2025 – Studienvertretungen
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ÖH-Wahlergebnis 2025 – Hochschulvertretung
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ÖH-Wahlergebnis 2025 – Bundesvertretung
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ÖH Wahlen 2025
ÖH Wahlen 2025
13. – 15. Mai 2025
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ÖH-Wahlergebnis 2025 – Bundesvertretung
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Kundmachung Wahlvorschläge HV 2025
Verlautbarung wahlwerbende Gruppen BV 2025
Kundmachung Kandidaturen StV 2025
Kundmachung Verbotszonen 2025
Alle zwei Jahre finden die ÖH-Wahlen statt, bei welchen du die Möglichkeit hast, deine Vertretung für die nächsten zwei Jahre zu wählen.
Nutze deine Stimme um die Zukunft deines Studiums mitzubestimmen!
Wenn du an den Wahltagen verhindert bist, kannst du auch eine Briefwahlkarte beantragen. Achtung! Per Brief kannst du nur die Universitätsvertretung und die Bundesvertretung wählen. Deine Studienvertretung kannst du nur vor Ort wählen.
Wann finden die ÖH Wahlen statt?
Von 13. bis 15. Mai 2025
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle ordentlichen ÖH Mitglieder (Studierende), wenn sie ihren ÖH-Beitrag fürs Sommersemester 2025 bis spätestens 25. März eingezahlt haben (Besser 2 Tage vorher einzahlen!!). Auch Incomings (an die Hochschule gekommen) sowie Outcomings (gerade auf Auslandssemester) haben die Möglichkeit, zu wählen.
Was wird gewählt?
Die ÖH Wahlen erstrecken sich auf 3 Ebenen:
Du kannst auf den Stimmzetteln deine Studienvertretung (StV), die Universitätsvertretung (UV), und die Bundesvertretung (BV) wählen. Die UV ist die lokale Vertretung an deiner Hochschule – in deinem Fall die ÖH Innsbruck. Die BV ist die bundesweite Vertretung aller Hochschulen, die sogenannte Bundes ÖH. Die UV sowie auch die BV werden nach Listen gewählt. Die Studienvertretung vertritt dein jeweiliges Studium und wird direkt nach Personen gewählt. Also informiere dich bestenfalls auch darüber, wer in deinem Studium kandidiert.
Liebe Studierende,
Wir haben für dich sämtliche Informationen zusammengestellt, die du für eine Kandidatur als Studienvertreter_in brauchen könntest.
Um für die Universitätsvertretung zu kandidieren, musst du Teil einer wahlwerbenden Gruppe sein. Die aktuell in der Universitätsvertretung vertretenen wahlwerbenden Gruppen findest du auf: Deine ÖH – ÖH Innsbruck (oehweb.at)
Folgende Informationen kommen direkt aus der Wahlkommission und erklären dir alles, was du für die Kandidatur für die Studienvertretung wissen musst:
Um selbst passiv wahlberechtigt als Studienvertreter_in zu sein (= gewählt werden zu können) müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Mindestens 18 Jahre alt (bis zum ersten Wahltag)
Zulassung zu einem Studium oder die Fortsetzungsmeldung eines Studiums
Einlangen des ÖH-Beitrages bis zum 25.03.2025 (besser 2 -3 Tage vorher einzahlen!!)
Überprüfung dazu im LFU online – Zahlungsbestätigung
Inskription eines Studiums, das der zu wählenden Studienvertretung zugeordnet ist.
Die Einbringung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen ist erst ab Beginn der Einbringungsfrist am 25.03.2025 möglich.
Frist: 17.04.2025
Bis spätestens 17.04.2025 muss die Kandidatur samt Studienbestätigung in der Rechtsabteilung der UNI (Mag. Lang) eingelangt sein – siehe:
https://www.oehweb.at/wp-content/uploads/2025/02/Einbringungsstelle-OeH-Wahl-2025.pdf
Achtung beim Brief – dieser muss am 17.04.2025 in der Rechtsabteilung eingelangt sein, sonst ist die Kandidatur nicht gültig!)
Für die Kandidatur ist ein Formular auszufüllen, das auf der Homepage der ÖH (www.oehweb.at) zeitgerecht verfügbar sein wird.
Hinweis: Eine Kandidatur vor dem 25.03.2025 ist nicht möglich!
Zustimmungserklärung zur Kandidatur auf der HV Liste – Anlage 3a
Unterstützungserklärungen für HV Liste (Liste gesamt) – Anlage 5
Unterstützungserklärung für HV Liste (Einzeln) – Anlage 5a
Bekanntgabe der Kandidatur StV – Anlage 6
Hinweis zur gültigen Kandidatur als StudienvertreterIn
Vor- und Familienname
Geburtsjahr
Adresse und PLZ
Bezeichnung des Studiums
Matrikelnummer
Mailadresse ( …@student.uibk.ac.at)
Studienbestätigung
https://www.oehweb.at/wp-content/uploads/2025/02/Einbringungsstelle-OeH-Wahl-2025.pdf
Briefwahl – Unter: Link kommt noch
Wer kann eine Wahlkarte beantragen?
Alle, die wahlberechtigt sind.
Was kann ich per Brief wählen?
Per Briefwahl können nur die Universität- und Bundesvertretung, also die UV und die BV gewählt werden. Die Studienvertretung muss direkt an der Hochschule vor Ort gewählt werden. Überleg dir also bitte genau, ob du nicht doch an den Wahltagen vor Ort deine Stimme abgeben kannst.
Du kannst, auch wenn du bereits eine Wahlkarte beantragt hast, deine StV noch an den Wahltagen vor Ort wählen.
Wie kann ich meine Wahlkarte beantragen?
Du kannst deine Wahlkarte über die Homepage der Bundes-ÖH beantragen. Im Idealfall verwendest du für die Beantragung ID Austria oder eine Bürgerkarte. Du kannst natürlich auch „ohne Anmeldung“ eine Wahlkarte beantragen, indem du ein Ausweisdokument hochlädst.
Unter: Link kommt noch
Bis wann kann ich die Briefwahlkarte beantragen?
Beantragt werden kann die Briefwahlkarte bis eine Woche vor dem ersten Wahltag, also bis zum kommt noch.
Bis wann muss ich meine Wahlkarte verschickt haben?
Die Wahlkarte muss bis spätestens kommt noch bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschüler_innenschaft einlangen und korrekt ausgefüllt sein, damit die Stimme auch gültig ist. Schicke also deine Wahlkarte auch rechtzeitig ab!
Wie gebe ich meine Wahlkarten ab?
Die Wahlkarte wird per Post nach Wien zurückgesendet: Dazu wirfst du die Wahlkarte einfach in einen Postkasten ein.
Wie erfolgt die Zustellung der Wahlkarte?
Die Wahlkarte wird per Post an deine Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, kannst du die gewünschte Adresse im Antrag angegeben.
Ich habe meine Briefwahlkarte bereits beantragt. Kann ich trotzdem noch an den Wahltagen vor Ort wählen?
Wenn du bereits eine Briefwahlkarte beantragt hast, kannst du trotzdem noch an den Wahltagen vor Ort wählen. Dazu musst du alle zugesendeten Briefwahlunterlagen unausgefüllt (inkl. Eidesstattliche Erklärung) in einem Wahllokal abgeben und erhältst im Austausch einen Stimmzettel. Dann kannst du vor Ort auch deine Studienvertretung wählen.
Alle Infos zur Wahl von der Bundesvertretung der ÖH unter: Link kommt noch
Die Satzung der ÖH Innsbruck
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Anhang I – Satzung der ÖH Innsbruck
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Studienrechtliche Bestimmungen
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Gesamte Rechtsvorschrift für Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014
Gesamte Rechtsvorschrift für Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014
Änderung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014
BGBl. II Nr. 106/2021
Wir wünschen euch eine wunderbare Ferienzeit!
Während der Semesterferien erreichst du alle ÖH Einrichtungen per Mail oder Social Media.
Das ÖH Sekretariat ist während der Ferien
Mo – Fr jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr
für dich da.
Den Kontakt zu den jeweiligen Fakultätsvertretungen und Studienvertretungen findest du hier:
https://www.oehweb.at/fakultaetsvertretungen-fv/
Den Kontakt zu den jeweiligen Referaten findest du hier:
https://www.oehweb.at/referate/